Was wird Bundeskanzler Faymann nun tun? Eigentlich hatten er und sein Vorgänger Gusenbauer ja per Kronenzeitung vor mehr als 2 Jahren klar verkündet, für jede neuerliche Vertragsänderung werde er eine nationale (!) Volksabstimmung machen wollen.
Jetzt ist er Bundeskanzler, jetzt wird es eine - begrenzte - Vertragsänderung (die Details sollen van Rompuy bis Dezember vorlegen) geben, das hat er selbst beim Rat letzte Woche mitbeschlossen. Und er hat gemeint, dafür braucht es keine Volksabstimmung. Gut so. Aber es würde Faymann gut anstehen, ein für allemal klarzustellen, dass sein Kniefall vor der Kronenzeitung falsch war - und er keine nationalen Volksabstimmungen zu künftigen Vertragsänderungen machen wird. Ob er sich das traut?
Zur von Merkel vor dem Rat aufgestellten Forderung nach Stimmrechtsentzug bei Verletzung des Stabilitätspaktes (die jetzt eh wieder vom Tisch ist) habe ich den Eindruck, Merkel benötigte eine provokante Forderung um ihr innenpolitisches Profil wieder zu schärfen - ganz egal ob ihre Forderung Sinn macht oder realistisch ist. Die Möglichkeit des Stimmrechtsentzuges gibt es ja schon, wenn ein Land die Grundrechte verletzt (ist nach den "Sanktionen" gegen die FPÖ-Regierungsbeteiligung durch Schüssel 2000 beschlossen worden - wurde aber noch nie angewendet).
Und was den Stabilitäts- und Wachstumspakt betrifft: Über Stimmrechtsentzug nachzudenken, ohne vorher die schon möglichen Massnahmen gesetzt zu haben (zB als Deutschland und Frankreich vor ein paar Jahren gegen ihn verstoßen haben), halte ich nicht für zielführend. Leider ist die Notwendigkeit der Schaffung eines Insolvenzrechtes für Staaten (also Einbeziehung der Privatgläubiger) während der polemischen Stimmrechtsdebatte völlig in den Hintergrund getreten. Wir werden van Rompuy bei unserem Treffen mit ihm in der Grünen/EFA-Fraktion im EP am 16. Nov. erneut dazu auffordern!


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