Es war ein stundenlanges Tauziehen beim Obersten Verwaltungsgericht - und die OptimistInnen unter uns haben Recht behalten: Der Versuch des Staatsanwaltes die heutige Regenbogenparade abzusagen, mit dem Argument dass die Sicherheit der TeilnehmerInnen nicht gewährleistet werden könne, ist -reitag nachmittag vom Obersten Verwaltungsrichter vereitelt worden: Wir werden heute durch Vilnius gehen, bunt und fröhlich und friedlich, beschützt vor etwaigen Gewalttätern durch die hiesige Polizei. Deren Chef hatte nämlich wie auch der hiesige Bürgermeister befunden, dass die Sicherheit der TeilnehmerInnen sehr wohl gewährleistet werden könne!
Also dann: das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit, verankert in Menschenrechtskonvention und EU-Grundrechtecharta, hat den Sieg errungen gegenüber homophoben AngstmacherInnen. Und das ist gut so! (Am Foto Vladimiras Simonko bei der Pressekonferenz nach Bekanntwerden des positiven Richterentscheids).
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