Der Versuch der Belgrader Behörden, die Gay Pride Parade am vergangenen Sonntag aus dem Stadtzentrum an den Stadtrand zu verlegen - was die OrganisatorInnen richtigerweise ablehnten - ist ein Kapitulieren vor den radikalen faschistoiden Kräften in Serbien, die mit Vielfalt und demokratischen Rechten nichts am Hut haben! So wie in Budapest hätten die Behörden klar machen müssen, dass sie die Lesben und Schwulen, die Bisexuellen und TransGenders und ihre UnterstützerInnen vor den Radikalen und ihren Gewaltankündigungen schützen - und nicht den sprichwörtlichen "Schwanz einziehen" und die Parade faktisch verbieten.
Mein niederösterreichischer Grün-Kollege und Arbeiterkammerrat Samir Kesetovic wollte übrigens an der Parade teilnehmen - er stand schließlich auf dem leeren Studenski Trg (dem "Studentenplatz" im Zentrum von Belgrad, wo die Parade stattfinden hätte sollen) und fand nur Flugzettel und Überkleber mit Gewaltaufrufen gegen die TeilnehmerInnen. Diese waren in ganz Belgrd in großen Mengen verteilt worden. Warum hat die Polizei diese Hetzkampagne nicht eingestellt und die Verantwortlichen verhaftet und angeklagt?
Wenn Serbien ernsthaft daran denkt, sich auf den Weg in die EU zu machen, dann gehören Rechte von ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten und deren Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit dazu! Im Namen der LGBT-Intergroup im Europaparlament haben Sophie In t'Velt, Michael Cashman, Raul Romeva und ich eine Frage an die Europäische Kommission zum faktischen Verbot des Belgrader CSD formuliert. Darin wollen wir wissen
- ob die Kommission über die Weigerung der Behörden, der Belgrader Parade Schutz zu gewähren, informiert ist
- ob die Kommission darin auch eine Verletzung der Versammlungsfreiheit sieht und ob sie darin übereinstimmt, dass nach der Rechtssprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichthofes die Behörden verpflichtet sind, friedliche DemonstrantInnen zu schützen
- ob die Kommission die Belgrader Behörden in diesem dringenden Fall schon kontaktiert hat
- ob die Kommission Maßnahmen gegen Serbien wegen dieser Verletzung der Grundrechte erwägt
- welche Schritte die Kommission unternehmen wird, um sicherzustellen dass künftige Gay Pride Paraden ohne Störung und mit Schutz der Polizei an einem passenden öffentlichen Ort stattfinden können
- ob die Kommission anerkennt, dass dieser Vorfall Teil eines breiteren menschen- und grundrechtlichen Themas ist
- und ob die Kommission eine Strategie entwerfen wird, damit Regenbogenparaden in allen Teilen der Europäischen Union, sowie in Kandidaten- und Beitrittsstaaten und in Partnerländern stattfinden können.
Eine Antwort darauf erwarten wir in den nächsten Wochen.


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